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Mittwoch, 5. Mai 2021

Endlich: Lockerungen für Verstorbene!

erleichterungen

Wer zweimal gegen Covid-19 geimpft wurde oder wer schon einmal infiziert war, darf bald auch wieder nachts spazieren gehen. Vorausgesetzt natürlich, die Impfung liegt nicht länger als sechs Monate zurück. Oder die Infektion. Ansonsten muss die Impfung dringend aufgefrischt werden. Oder die Infektion.

Da freuen sich die geimpften 90-jährigen. Bald dürfen sie wieder Rockkonzerte besuchen. Aber ob das ausreicht? Noch immer steht zu befürchten, dass unsere schöne neue Weltordnung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Oder zumindest von wundersamen Richtern in Weimar.

„Wir brauchen unbedingt noch weitere Zielgruppen, die in die Lockerungen einbezogen werden können“, meint Rüdiger Schaufel, Leiter des Kanzleramt-Krematoriums. „Von Verstorbenen geht nach einer gewissen Zeit überhaupt keine Ansteckungsgefahr mehr aus. Die können wir auch nach 22 Uhr mit gutem Gewissen wieder über den Friedhof spazieren lassen.“


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Doktor Klabauterbach

Eine hervorragende Idee. Aber auch eine große Herausforderung für die Ordnungsämter. „Sie sagen es“, so Rüdiger Schaufel weiter. „Wer lebt noch? Wer ist schon tot? Das ist nicht immer so einfach zu unterscheiden. Ich kenne dieses Problem aus dem Kanzleramt nur zu gut. Verstorbene, die sich nach 22 Uhr noch in der Öffentlichkeit aufhalten, müssen deshalb immer eine gültige Sterbeurkunde mit sich tragen, die mindestens 14 Tage alt ist. Dann könnten wir sogar die Biergärten für diese Zielgruppe wieder öffnen.“

Biergärten für Verstorbene, lohnt sich das denn überhaupt? „Sie denken jetzt nur an die Menschen, die an oder mit oder vielleicht auch nicht irgendwie im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben sind. Böser Denkfehler, passiert den meisten. Covid-19 hat es 2020 kaum in die Top-10 der Todesursachen geschafft. Wir müssen natürlich alle verstorbenen Zielgruppen in die Maßnahme einbeziehen. Spitzenreiter sind immer noch die Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Tumore. Da kommt ordentlich was zusammen. Vergessen Sie Covid-19.“

Ob sich der Vorstoß von Rüdiger Schaufel wirklich durchsetzen wird? Irgendwie passt er aber auch ganz gut zu den anderen Maßnahmen. „Danke. Und ich habe noch eine Idee. Wie wäre es, wenn wir das Krankenhauspersonal besser schützen? Ich schlage vor, dass Covid-19 Intensivbetten künftig nur noch von Patienten belegt werden dürfen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können.“

Ok, das klingt jetzt wirklich einmal nach einer vernünftigen Maßnahme.

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Foto (oben): chrisjmit auf Pixabay (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
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Kommentare

Kommentar von Klaus Keiner am 17.06.2021hahaha köstlich dieser Text! Was für ein Humor :D Ich sollte mir dringend mal einen Tag frei nehmen und dann alle Satirepatzer der Reihe nach durchlesen.

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