Das unartige Satiremagazin!
Irgendwann zwischen November und Februar. Es passiert eigentlich jedes Jahr. Oft sogar mehrmals: Der Wintereinbruch!
Er führt zum Verkehrschaos, zu kalten Füßen und zum Auffahrunfall mit dem Schlitten. Und trotzdem führt der Wintereinbruch niemals zur Strafverfolgung. Was hat der Gesetzgeber hier falsch gemacht?
„Ein herkömmlicher Einbruch wird gemäß § 244 Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft“, erklärt uns Ferdinand Frost, Diplom Phänologe aus Königswinter. „Während der gewöhnliche Einbrecher nur einen einzigen Privathaushalt schädigt, hat der Wintereinbruch Folgen für die ganze Volkswirtschaft. Dieser Sonderfall des Einbruchs muss dringend Teil unserer Strafgesetzgebung werden!“
Was sagt eigentlich unser frischgebackener Klimaminister dazu? „Hey, wir tun doch schon so viel dafür, dass es nicht noch heißer wird“, belehrt uns Robert Habeck. „Wir verbieten das Dieselauto, die Kohle und das Feuerwerk an Silvester. Und wenn wir den Herrn Putin noch ein bisschen an der Grenze zur Ukraine provozieren, dann gibt es auch kein Gas mehr.“
Sehr gut. Aber bedeutet Wintereinbruch nicht, dass es kälter wird? „Verdammt!“, platzt es aus Habeck heraus. „Wir brauchen mehr Dieselfahrzeuge, Kohlekraftwerke und Feuerwerke an Silvester. Nur so können wir den Wintereinbruch stoppen. Und warum haben die Ermittlungsbehörden diesen Wintereinbrecher immer noch nicht geschnappt?“