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Karlsruhe – Ein pauschales Verbot für Lehrer, Kopfbedeckungen zu tragen, sei mit der Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren. So hat es das Bundesverfassungsgericht am 13. März 2015 entschieden. Mit diesem Urteil wurde auch die Vorschrift des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes aus dem Jahre 2003 gekippt, nach der christlichen Traditionen und Werten im Schulbetrieb eine Bevorzugung eingeräumt werden sollten.
Der Paderborner Ethiklehrer Dag Vedder begrüßt diese Entscheidung. „Das Tragen einer Maske, mir viel Ärger eingebracht hat“, so der passionierte Star Wars Fan. „Zu dunklen Pfaden, das Gesetz von 2003 hat geführt.“ Der leidenschaftliche Pädagoge sah sich in der Vergangenheit durch das Verbot des Tragens seiner C3PO-Maske im Schulunterricht erheblich in der Ausübung seiner religiösen Freiheit eingeschränkt. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mein Herz aufs Wärmste erfreut. Noch viel zu lernen, die Schüler haben.“
Christine Küders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, sieht die Religionsfreiheit in Deutschland durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erheblich gestärkt: „Hierzulande leben mehr als 6 Millionen Star Wars Fans. Die religiösen Werte der Jedi sind längst zu einem Bestandteil unserer Kultur geworden.“
Kritisch wird die neue Freiheit des Star Wars hörigen Lehrers vereinzelt von seinen Schülern beurteilt. „Durch die Maske ist Herr Vedder kaum noch zu verstehen“, so der 13-jährige Kevin Akgül. „Und Yoda-Grammatik mit einer C3PO-Maske. Das geht ja wohl überhaupt nicht, Alder.“